Blue Flower

Neben der klassischen Schulmedizin besteht seit dem 10.03.2017 durch eine Gesetzesänderung (§ 31 Abs.6 SGB-V) die Möglichkeit, Cannabisblüten und auf Cannabis basierende Arzneimittel als alternative Therapieform zu erhalten. Cannabisblüten und auf Cannabis basierende Arzneimittel sind damit verschreibungsfähig und auch durch die gesetzliche Krankenversicherung (GKV) erstattungsfähig.
 
Unsere Selbsthilfegruppe richtet sich an Erkrankte, welche durch diese neue Behandlungsform profitieren können und möchten. Cannabis wird nicht jedem helfen, aber jenen, welche von dieser Möglichkeit profitieren, sich körperlich und geistig besser fühlen können, möchten wir helfen in dem Dschungel von Vorschriften, Gesetzen und Anträgen bisschen besser klarzukommen. Auch die teilweise vorhandene Ablehnung seitens der Ärzte ist für viele Patienten ein Problem, mit welchem Sie alleine stehen.
 

NÄCHSTER TERMIN:

20. Juni 2018, 19:00 - 21:00 Uhr, Bachstraße 145, 40217 Düsseldorf

Wir freuen uns auf Ihren Besuch....

Unsere Selbsthilfegruppe wird von den Krankenkassen/-verbände in NRW gefördert